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Bibliotheksordnung

   1. Ziel und Zweck

Eigentümer der Bibliothek Kainach sind die Gemeinde Kainach und die Pfarre Kainach. Die Bibliothek  ist eine öffentliche Einrichtung, deren Benützung Jedermann/Frau offen steht. Jeder ist herzlich eingeladen die Bibliothek zu besuchen. Durch Veranstaltungen und Aktivitäten soll die Bibliothek einem großen Benutzerkreis zugänglich gemacht werden und ein Treffpunkt für sinnvolle Freizeitgestaltung sein. 

   2.Einschreibung

Voraussetzung für das Ausstellen eines kostenlosen Entlehnausweises ist das erstmalige persönliche Erscheinen und das Anerkennen der Bibliotheksordnung mittels Unterschrift. Für Kinder unter 14 Jahren haftet der Erziehungsberechtigte, dessen Unterschrift eingebracht werden muss. Mit der persönlichen Unterschrift werden die Leseordnung und  die Gebühren in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. (Die Bekanntgabe vonÄnderungen erfolgt durch Aushang in der Bücherei.) Weiters wird Ihr  Einverständnis zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt. Die Bibliothek garantiert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Wir bitten Sie,  Änderungen ihrer Daten  bekannt zu geben. Der Entlehnausweis ist nicht übertragbar und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Benützerausweises. 

   3.Gebühren und Leihfristen

Leihgebühren

pro Buch, Zeitschrift € 0,50 für 3 Wochen
pro Spiel: € 1,00 für 2 Wochen
pro DVD € 1,00 für 1 Woche
Binden mittels Spirale je Arbeit €1,00
für Ausdrucke aus dem Internet: € 0,10 je Blatt

 

 

 

 

 

Bei Überziehung der Entlehndauer wird folgende zusätzliche Gebühr verrechnet:

pro Buch, Zeitschrift € 0,50 für 3 Wochen
pro Spiel € 1,00 je Woche
pro DVD € 1,00 je Woche

 

Jahreskarten:

für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: € 10,--
für Erwachsene: € 20,--
für Familien: € 30,--
Überziehungs- bzw. Mahngebühren sind extra zu entrichten!

 

   4.Entlehnung und Umgang mit den Medien

Die Mitglieder sind verpflichtet die ausgewählten Medien vor der Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Mitglieder verpflichten sich die Medien ausschließlich zu ihrem persönlichen, privaten Gebrauch zu entlehnen. Die öffentliche Vorführung, Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte, nicht im selben Haushalt lebende Personen, ist ausdrücklich untersagt. Jeder Leser bzw. jede Leserin verpflichtet sich im Interesse aller Benützer, die entlehnten Medien schonend und sorgfältig zu behandeln.
Bitte überzeugen Sie sich beim Empfang über den ordnungsgemäßen Zustand. Melden Sie bitte vorhandene Schäden sofort. Leser dürfen keine Reparaturen an den Medien vornehmen. Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Bei neuen Medien (CD-Rom, DVD...) übernimmt die Bibliothek keinerlei Haftung für die Kompatibilität mit den jeweiligen Gerätekonfigurationen und für die Mängelfreiheit (z.B. Virenträger), sowie keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Handhabung.

   5.Benützung der Räumlichkeiten

Für alle Benützer ist die Einhaltung der Bibliotheksordnung, sowie die Beachtung der Anordnung der Bibliothekarinnen Pflicht. Bitte beachten Sie, dass Rauchen, Skaten und die Mitnahme von Hunden verboten ist. Wenn Sie die Benutzerordnung nicht einhalten, können Sie von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.

   6. Sonstiges

Die Bibliothekarinnen sind bemüht, den Besuchern als Berater zur Seite zu stehen und für Wünsche, Anregungen und Beschwerden offen zu sein.

Die Bibliotheksordnung tritt mit Jänner 2010 in Kraft.