1. Ziel und Zweck
Eigentümer der Bibliothek Kainach sind die Gemeinde Kainach und die Pfarre Kainach. Die Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung, deren Benützung Jedermann/Frau offen steht. Jeder ist herzlich eingeladen die Bibliothek zu besuchen. Durch Veranstaltungen und Aktivitäten soll die Bibliothek einem großen Benutzerkreis zugänglich gemacht werden und ein Treffpunkt für sinnvolle Freizeitgestaltung sein.
2.Einschreibung
Voraussetzung für das Ausstellen eines kostenlosen Entlehnausweises ist das erstmalige persönliche Erscheinen und das Anerkennen der Bibliotheksordnung mittels Unterschrift. Für Kinder unter 14 Jahren haftet der Erziehungsberechtigte, dessen Unterschrift eingebracht werden muss. Mit der persönlichen Unterschrift werden die Leseordnung und die Gebühren in der jeweils gültigen Fassung anerkannt. (Die Bekanntgabe vonÄnderungen erfolgt durch Aushang in der Bücherei.) Weiters wird Ihr Einverständnis zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt. Die Bibliothek garantiert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Wir bitten Sie, Änderungen ihrer Daten bekannt zu geben. Der Entlehnausweis ist nicht übertragbar und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Benützerausweises.
pro Buch, Zeitschrift | € 0,50 für 3 Wochen |
pro Spiel: | € 1,00 für 2 Wochen |
pro DVD | € 1,00 für 1 Woche |
Binden mittels Spirale | je Arbeit €1,00 |
für Ausdrucke aus dem Internet: | € 0,10 je Blatt |
Bei Überziehung der Entlehndauer wird folgende zusätzliche Gebühr verrechnet:
pro Buch, Zeitschrift | € 0,50 für 3 Wochen |
pro Spiel | € 1,00 je Woche |
pro DVD | € 1,00 je Woche |
Jahreskarten:
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: | € 10,-- |
für Erwachsene: | € 20,-- |
für Familien: | € 30,-- |
Überziehungs- bzw. Mahngebühren sind extra zu entrichten! |
4.Entlehnung und Umgang mit den Medien
Die Mitglieder sind verpflichtet die ausgewählten Medien vor der Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Mitglieder verpflichten sich die Medien ausschließlich zu ihrem persönlichen, privaten Gebrauch zu entlehnen. Die öffentliche Vorführung, Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte, nicht im selben Haushalt lebende Personen, ist ausdrücklich untersagt. Jeder Leser bzw. jede Leserin verpflichtet sich im Interesse aller Benützer, die entlehnten Medien schonend und sorgfältig zu behandeln.
Bitte überzeugen Sie sich beim Empfang über den ordnungsgemäßen Zustand. Melden Sie bitte vorhandene Schäden sofort. Leser dürfen keine Reparaturen an den Medien vornehmen. Verlorene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden. Bei neuen Medien (CD-Rom, DVD...) übernimmt die Bibliothek keinerlei Haftung für die Kompatibilität mit den jeweiligen Gerätekonfigurationen und für die Mängelfreiheit (z.B. Virenträger), sowie keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Handhabung.
5.Benützung der Räumlichkeiten
Für alle Benützer ist die Einhaltung der Bibliotheksordnung, sowie die Beachtung der Anordnung der Bibliothekarinnen Pflicht. Bitte beachten Sie, dass Rauchen, Skaten und die Mitnahme von Hunden verboten ist. Wenn Sie die Benutzerordnung nicht einhalten, können Sie von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
6. Sonstiges
Die Bibliothekarinnen sind bemüht, den Besuchern als Berater zur Seite zu stehen und für Wünsche, Anregungen und Beschwerden offen zu sein.
Die Bibliotheksordnung tritt mit Jänner 2010 in Kraft.